Wenn Sie Leistungen nach SGB II (Hartz V), einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können verschiedene Leistungen übernommen werden. Dazu gehören die Ausstattung für den Schulbedarf, Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Mittel zu einer Lernförderung, Zuschüsse zum Mittagessen im offenen Ganztag, Leistungen zur Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben (z.B. Vereinsbeiträge, Musikschule). Bitte setzen Sie sich vertrauensvoll mit uns in Verbindung. Wir halten entsprechende Formulare vor.