Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen regelt alle Personenschäden, die Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der Schule widerfahren. Sachschäden sind nicht versichert. Für jeden Unfall, der einen Arztbesuch zur Folge hat, müssen wir eine Unfallmeldung schreiben. Sollten Sie mit Ihrem Kind deswegen selbst einen Arzt aufsuchen, weisen Sie ihn bitte darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Informieren Sie uns darüber, denn wir müssen der Unfallkasse den Unfall schriftlich mitteilen, damit die Kasse dann mit dem Arzt abrechnen kann.