Klassenveranstaltungen

Wenn Schulklassen außerhalb des planmäßigen Unterrichts Veranstaltungen durchführen wollen, müssen diese auf Antrag der zuständigen Lehrkraft von der Schulleitung als Schulveranstaltung genehmigt werden. Dadurch sind die Schüler der Klasse (nicht Geschwister, Angehörige oder Gäste) durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert.