Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, den Schulweg mit dem Fahrrad zurückzulegen. Bis 2 km geht man zu Fuß, darüber hinaus bekommt man eine Busfahrkarte. Wenn Sie Ihrem Kind dennoch gestatten, das Fahrrad zu benutzen, tragen Sie dafür die Verantwortung. Auch für den Fahrradständer vor der Schule gibt es keine Aufsicht und somit keinen Schadensersatz durch die Schule.
Im Rahmen der Verkehrserziehung werden in der Schule zusammen mit den Bezirksbeamten der Polizei sowohl das Verhalten auf dem Schulweg als auch das Fahrradfahren geübt. Dabei benutzen die Kinder ihre eigenen Fahrräder. Achten Sie bitte - nicht nur zu diesen Anlässen - auf die verkehrsgerechte Ausstattung des Fahrrads. Das Tragen eines Helmes setzen wir als selbstverständlich voraus.