Mitwirkung

Das Schulgesetz räumt Ihnen Mitwirkungsrechte in der Schule ein.

Die Klassenpflegschaft (das ist die Versammlung aller Erziehungs-berechtigten einer Klasse) wählt eine/n Vorsitzende/n. Die Klassen-pflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Auch dieses Gremium wählt wieder einen Vorsitz und darüber hinaus Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das Gremium, welches alle für die gesamte Schule wichtigen Themen berät und darüber beschließt. Die Schulkonferenz setzt sich aus den von der Schulpflegschaft gewählten Elternvertretern und der gleichen Anzahl Lehrer zusammen. Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz, hat aber nur Stimmrecht bei Abstimmungen, bei denen Stimmengleichheit vorliegt.